Bei den Motorrad-Führerscheinen kommt die passende Auswahl der Führerscheinklasse maßgeblich auf die gewünschte
Leistung des Motorrades und das Alter des Fahrschülers an. Wir bieten dir an, erste Erfahrungen mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu machen (Führerscheinklasse AM und A1).
Krafträder und Trikes mit einem Hubraum bis zu 50 ccm bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Motorleistung max. 4 kW
Du kannst bei uns mit einem Elektroroller fahren.
Voraussetzung
min. 15 Jahre* alt
Ausbildung
14 Theoriestunden
Übungsfahrten bis zur Prüfungsreife
* Keine Fahrten ins Ausland vor dem 16. Geburtstag erlaubt
Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm
Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,1 kW/kg
Trikes mit Hubraum über 50 ccm
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Motorleistung max. 15 kW
Voraussetzung
min. 16 Jahre alt
Ausbildung ohne Vorbesitz
16 Theoriestunden
12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
Ausbildung mit Vorbesitz
10 Theoriestunden
12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
Eingeschlossene Klassen
AM
Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm
Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,1 kW/kg
Trikes mit einem Hubraum über 50 ccm bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max.
45 km/h, Motorleistung max. 15 kW
Nur innerhalb Deutschlands gültig!
Voraussetzungen
min. 25 Jahre alt
seit min. 5 Jahren Vorbesitz Klasse B
Ausbildung
- keine Prüfungen
- bei uns kannst du die Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug absolvieren
- Kein Aufstieg von A1 auf A2 möglich
- 5 praktische Doppelstunden (90 min.)
und 4 klassenspezifische Theorie-Doppelunterrichte
Krafträder mit einer Motorleistung
bis max. 35 kW
Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,2 kW/kg
Voraussetzungen
min. 18 Jahre alt
Ausbildung ohne Vorbesitz
16 Theoriestunden
12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
eine Theorie- & Praxisprüfung
Ausbildung mit Vorbesitz
10 Theoriestunden
12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
Ausbildung für Aufstieg A1 nach A2
Kein Theorieunterricht
Übungsfahrten bis zur Prüfungsreife
6 Sonderfahrten (A1 unter 2 Jahre)
keine Sonderfahrten (A1 über 2 Jahre)
Praxisprüfung
Eingeschlossene Klassen
AM, A1
Krafträder mit einem Hubraum
über 50 ccm
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Trikes mit einem Hubraum über 50 ccm
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, Motorleistung über 15 kW
Voraussetzungen
24 Jahre: für Krafträder bei Direkteinstieg
20 Jahre: für Krafträder bei min. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
Ausbildung ohne Vorbesitz
16 Theoriestunden
12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
Ausbildung mit Vorbesitz
10 Theoriestunden
12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
Ausbildung für Aufstieg A2 nach A
Kein Theorieunterricht
6 Sonderfahrten (A2 unter 2 Jahre oder A1);
keine Sonderfahrten (A2 über 2 Jahre)
Übungsfahrten bis zur Prüfungsreife
Praxisprüfung
Eingeschlossene Klassen
AM, A1, A2
Voraussetzung
mind. 15 Jahre alt
Ausbildung
nur Theorieprüfung
6 Theorieunterrichte
90 min. Fahrstunde
MOTORRADSCHUTZKLEIDUNG
Jeder Bewerber muss für die Fahrerlaubnis-Klassen A, A1, A2 und AM, sowie für die Schlüsselzahl B196 geeignete Motorradschutzbekleidung tragen. Die Schutzkleidung ist während aller Ausbildungsfahrten und der Prüfung zu tragen.
Die Motorradschutzbekleidung besteht aus:
5 Schutzstandards
Mithilfe der fünf Klassen AAA, AA, A, B und C können sich Käufer einen schnellen Überblick verschaffen, was die Schutzkleidung leisten kann:
C steht für reinen Aufprallschutz
B für reinen Abriebschutz
A für beides zusammen – geprüft und zertifiziert nach der Euro-Norm EN 17092-2 (bis 6): 2020.
Beim kombinierten Abrieb-/Aufprallschutz bietet Klasse A den höchsten Tragekomfort, allerdings auch die niedrigste Schutzstufe.
Bei den Klassen AA und AAA kehrt sich das Verhältnis entsprechend um, vom Protektoren-bewährten Touring-Textilanzug bis hin zur reinen Protektoren-Rennkombi.
Driving School Salem
Bahnhofstr. 13
88682 Salem-Mimmenhausen
Ruf uns an:
Raven von Barnekow
Angelika von Barnekow
oder schreibe uns: